Richtige BEMA-Abrechnung für Unterfütterung und gleichzeitig 22 Teleskop-Erweiterung?

Antwort

Für die korrekte BEMA-Abrechnung einer Unterfütterung und gleichzeitig einer Teleskopverlängerung solltest du die entsprechenden BEMA-Ziffern beachten. 1. **Unterfütterung**: Hier wird in der Regel die BEMA-Ziffer 15 (Unterfütterung) verwendet. Diese Ziffer ist für die Anpassung von Prothesen vorgesehen. 2. **Teleskopverlängerung**: Für die Teleskopverlängerung könnte die BEMA-Ziffer 22 (Teleskopprothese) relevant sein, je nach spezifischer Leistung und Ausführung. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Vorgaben der Kassen zu beachten, da diese die Abrechnung beeinflussen können. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, Rücksprache mit der zuständigen Kasse oder einem Abrechnungsexperten zu halten.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Was wird für zwei indirekte Überkappungen am Zahn 46 abgerechnet?

In der zahnärztlichen Abrechnung werden für indirekte Überkappungen in der Regel die entsprechenden Gebührenordnungspositionen (GOP) aus dem Gebührenverzeichnis für Zahn&... [mehr]

Welche Abrechnung erfolgt für zwei indirekte Überkappungen am Zahn 46, eine in einer m-o-d Kavität und eine in einer bukkalen Kavität?

In Deutschland werden bei der Abrechnung zahnärztlicher Leistungen die entsprechenden Gebührenordnungen, wie die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte), herangezogen. Bei zwei in... [mehr]

Wie schiene ich mit Drahtadhäsiv als PA richtig ab?

Die Abrechnung einer Schienung mit Drahtadhäsiv als PA-Schienung erfolgt in der Regel nach den entsprechenden Gebührenordnungen, wie dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) oder der... [mehr]