Unter welchen Voraussetzungen sind Kompositfüllungen in Adhäsivtechnik im Seitenzahnbereich abrechenbar?

Antwort

Kompositfüllungen in Adhäsivtechnik im Seitenzahnbereich sind unter bestimmten Voraussetzungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechenbar. Diese Voraussetzungen umfassen in der Regel: 1. **Medizinische Notwendigkeit**: Die Füllung muss aus medizinischen Gründen erforderlich sein, beispielsweise bei Karies oder anderen zahnmedizinischen Erkrankungen. 2. **Zahnstatus**: Der Zahn muss in einem Zustand sein, der eine Füllung rechtfertigt. Dies bedeutet, dass der Zahn nicht stark geschädigt oder verloren sein darf. 3. **Einhaltung der Richtlinien**: Die Behandlung muss den Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, die spezifische Vorgaben für die Materialwahl und die Technik enthalten. 4. **Dokumentation**: Eine sorgfältige Dokumentation der Behandlung und der Indikationen ist erforderlich, um die Abrechnung zu unterstützen. Es ist ratsam, sich bei der jeweiligen Krankenkasse oder einem Zahnarzt über die genauen Bedingungen und Richtlinien zu informieren, da diese variieren können.

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