Kann ich in Deutschland einen Zweitwohnsitz anmelden, wenn mein Hauptwohnsitz im Ausland ist?

Antwort

Ja, du kannst in Deutschland einen Zweitwohnsitz anmelden, auch wenn dein Hauptwohnsitz im Ausland liegt. In diesem Fall wird der Wohnsitz in Deutschland als „Nebenwohnung“ oder „Zweitwohnsitz“ geführt. Du musst dich dafür beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde anmelden und angeben, dass es sich um eine Nebenwohnung handelt. Beachte dabei: - Du musst den Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden (§ 17 Bundesmeldegesetz). - Die Meldebehörde kann einen Nachweis über deinen Hauptwohnsitz im Ausland verlangen (z. B. Meldebescheinigung, Mietvertrag). - In einigen Städten wird für Nebenwohnungen eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben. Informiere dich dazu bei deiner Kommune. - Wenn du dich länger als sechs Monate in Deutschland aufhältst, kann die Nebenwohnung automatisch als Hauptwohnung gelten (§ 22 Bundesmeldegesetz). Weitere Informationen findest du z. B. auf den Seiten des [Bundesministeriums des Innern und für Heimat](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/melderecht/melderecht-node.html).

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