Unter „Art und Umfang der Weiterführungsverpflichtung“ bei Forschungsförderprojekten versteht man die konkreten Vorgaben und Bedingungen, die ein Zuwendungsempfänger nach Abschluss des geförderten Projekts erfüllen muss. Diese Verpflichtungen werden meist im Zuwendungsbescheid oder im Fördervertrag festgelegt und dienen dazu, die nachhaltige Nutzung, Verwertung oder Weiterentwicklung der im Projekt erzielten Ergebnisse sicherzustellen. **Art der Weiterführungsverpflichtung** beschreibt, *was* genau nach Projektende zu tun ist. Das kann zum Beispiel sein: - Die Ergebnisse müssen veröffentlicht oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. - Es besteht die Pflicht, die Projektergebnisse für einen bestimmten Zeitraum weiter zu nutzen oder weiterzuentwickeln. - Die Ergebnisse müssen für Dritte verfügbar gehalten werden (z. B. durch Lizenzen oder Open Access). - Es müssen Berichte oder Nachweise über die weitere Nutzung eingereicht werden. **Umfang der Weiterführungsverpflichtung** beschreibt, *wie weitreichend* und *wie lange* diese Verpflichtungen gelten. Das kann beinhalten: - Einen bestimmten Zeitraum (z. B. fünf Jahre nach Projektende). - Einen bestimmten geographischen oder sachlichen Geltungsbereich. - Die Verpflichtung, bestimmte Standards einzuhalten oder bestimmte Zielgruppen zu bedienen. **Beispiel:** Ein Unternehmen erhält eine Förderung für die Entwicklung einer neuen Technologie. Im Zuwendungsbescheid steht, dass die Technologie mindestens drei Jahre nach Projektende weiterbetrieben und weiterentwickelt werden muss (Art und Umfang der Weiterführungsverpflichtung). Außerdem muss jährlich ein Bericht über die Nutzung eingereicht werden. **Ziel:** Diese Verpflichtungen sollen sicherstellen, dass die mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungsergebnisse nicht ungenutzt bleiben, sondern einen nachhaltigen Nutzen für Gesellschaft, Wissenschaft oder Wirtschaft entfalten. Weitere Informationen findest du beispielsweise beim [Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)](https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/de/foerderung/foerderung-weiterfuehrungsverpflichtung.html) oder in den jeweiligen Förderrichtlinien.