Ja, nach den Richtlinien der APA 7. Auflage ist es zulässig, ein separates Inhaltsverzeichnis für den Anhang zu erstellen. Dies kann hilfreich sein, um die Struktur und den Inhalt des Anhangs klarer darzustellen. Stelle sicher, dass das Inhaltsverzeichnis für den Anhang die entsprechenden Seitenzahlen und der enthaltenen Materialien korrekt angibt.