Die Aussage bedeutet, dass die Wirtschaftsgüter eines Unternehmens zum Zeitpunkt der Bewertung oder des Kaufs zu ihrem Buchwert bewertet werden und keine zusätzlichen, nicht in der Bilanz erfassten Werte (stille Reserven) enthalten. Stille Reserven sind Vermögenswerte, die im Buchwert unterbewertet sind, beispielsweise durch Wertsteigerungen oder ungenutzte Potenziale. Wenn also der gezahlte Mehrbetrag über den Buchwert der Wirtschaftsgüter hinausgeht, wird dieser Mehrbetrag vollständig dem Firmenwert (Goodwill) zugeschrieben. Der Firmenwert repräsentiert immaterielle Werte eines Unternehmens, wie Markenwert, Kundenbeziehungen oder das Know-how der Mitarbeiter, die nicht direkt in den physischen Vermögenswerten erfasst sind. In diesem Fall gibt es keine zusätzlichen Werte in den Wirtschaftsgütern, die den Mehrbetrag rechtfertigen könnten, weshalb er ausschließlich dem Firmenwert zugeordnet wird.