Verkauft Ware im Wert von 150.000, welcher Geschäftsfall liegt vor?

Antwort

Der Geschäftsfall, der vorliegt, ist ein Verkauf von Waren im Wert von 150.000 Euro. Dies wird in der Buchhaltung als Umsatzerlös erfasst. Der Buchungssatz könnte wie folgt aussehen: **Soll: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 150.000 Euro** **Haben: Umsatzerlöse 150.000 Euro** Falls die Ware auf Kredit verkauft wurde, wird eine Forderung gegenüber dem Kunden erfasst. Wenn die Ware gegen Barzahlung verkauft wurde, würde der Buchungssatz entsprechend angepasst: **Soll: Kasse/Bank 150.000 Euro** **Haben: Umsatzerlöse 150.000 Euro** Es ist wichtig, die spezifischen Konten und Buchungssätze gemäß den geltenden Buchhaltungsstandards und dem Kontenrahmen des Unternehmens zu verwenden.

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