Unterschied Subventionsbegriff nach ESVG und Beihilfenbegriff?

Antwort

Der Subventionsbegriff nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) und der Beihilfenbegriff im EU-Beihilfenrecht unterscheiden sich in ihrer Definition und ihrem Anwendungsbereich. 1. **Subventionsbegriff nach ESVG**: - **Definition**: Subventionen sind im ESVG als laufende oder einmalige Zahlungen der öffentlichen Hand an Unternehmen definiert, die keine Gegenleistung erfordern und dazu dienen, die Produktionskosten zu senken oder die Produktion zu erhöhen. - **Anwendungsbereich**: Dieser Begriff wird in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung verwendet, um die wirtschaftlichen Aktivitäten und die staatlichen Eingriffe in die Wirtschaft zu messen und zu analysieren. 2. **Beihilfenbegriff im EU-Beihilfenrecht**: - **Definition**: Beihilfen sind im EU-Recht als staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Vorteile definiert, die den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, indem sie bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige begünstigen. - **Anwendungsbereich**: Der Beihilfenbegriff wird im Rahmen der EU-Wettbewerbspolitik verwendet, um sicherzustellen, dass staatliche Eingriffe den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht verzerren. Beihilfen müssen in der Regel von der Europäischen Kommission genehmigt werden, bevor sie gewährt werden dürfen. Zusammengefasst: Während der Subventionsbegriff nach ESVG auf die wirtschaftliche Analyse und Messung staatlicher Zahlungen abzielt, konzentriert sich der Beihilfenbegriff im EU-Recht auf die wettbewerbsrechtlichen Aspekte staatlicher Unterstützung.

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