Zum Thema Mindestlohn lassen sich viele verschiedene Fragen stellen, je nachdem, welchen Aspekt du beleuchten möchtest. Hier sind einige Beispiele: 1. **Allgemeine Fragen:** - Was ist der Min... [mehr]
Der Unterschied zwischen Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit liegt hauptsächlich in der Art der Tätigkeit und der rechtlichen Einordnung. 1. **Gewerbebetrieb**: Ein Gewerbebetrieb ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist, mit der Absicht, Gewinn zu erzielen. Gewerbebetriebe müssen im Handelsregister eingetragen werden, wenn sie eine bestimmte Umsatzgrenze überschreiten oder eine kaufmännische Organisation erfordern. Typische Beispiele sind Einzelhandelsgeschäfte, Restaurants oder Produktionsunternehmen. Gewerbetreibende unterliegen der Gewerbesteuer. 2. **Selbstständige Arbeit**: Selbstständige Arbeit bezieht sich auf Tätigkeiten, die nicht gewerblich sind, sondern freiberuflich. Dazu zählen Berufe wie Ärzte, Anwälte, Künstler oder Journalisten. Diese Tätigkeiten sind oft kreativer oder intellektueller Natur und erfordern in der Regel keine Gewerbeanmeldung. Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbesteuer, sondern versteuern ihre Einkünfte über die Einkommensteuer. Zusammenfassend kann man sagen, dass der Hauptunterschied in der Art der Tätigkeit und der steuerlichen Behandlung liegt.
Zum Thema Mindestlohn lassen sich viele verschiedene Fragen stellen, je nachdem, welchen Aspekt du beleuchten möchtest. Hier sind einige Beispiele: 1. **Allgemeine Fragen:** - Was ist der Min... [mehr]