Um eine bereits gestellte Schlussrechnung zu stornieren und die bereits geleistete Anzahlung des Kunden wieder als offenen Posten im System zu erfassen, gehst du in der Regel wie folgt vor (dies kann...
Wenn ein Kunde eine Zahlung leistet, die nicht direkt einer bestimmten Rechnung zugeordnet wurde (z.B. eine Vorauszahlung, Teilzahlung oder eine Zahlung ohne klaren Verwendungszweck), wird diese Zahlung zunächst auf das Debitorenkonto des Kunden gebucht und als "offener Posten" (OP) geführt. **Buchungssatz für die Zahlungseingangsbuchung:** 1. **Bank an Debitor (Kunde)** - Beispiel: Bank 1000 € an Debitoren (Kunde Müller) 1000 € Dadurch wird das Debitorenkonto des Kunden um den gezahlten Betrag reduziert, auch wenn noch keine konkrete Rechnung zugeordnet wurde. **Wichtige Hinweise:** - Die Zahlung bleibt als "offener Posten" bestehen, bis sie einer konkreten Rechnung zugeordnet wird. - In der Buchhaltungssoftware kannst du die Zahlung als "unzugeordnete Zahlung" oder "Zahlung ohne Beleg" erfassen. - Sobald die zugehörige Rechnung vorliegt oder klar ist, auf welche Rechnung die Zahlung gebucht werden soll, wird die Zahlung mit der Rechnung ausgeglichen (OP-Ausgleich). **Zusammengefasst:** - Zahlungseingang auf das Debitorenkonto buchen. - Als offenen Posten führen, bis die Zuordnung zu einer Rechnung erfolgt. **Tipp:** Die genaue Vorgehensweise kann je nach Buchhaltungssoftware leicht variieren. In DATEV, Lexware, sevDesk oder anderen Systemen gibt es meist eine Funktion, um Zahlungen ohne Rechnungsbezug zu erfassen und später zuzuordnen. Weitere Informationen findest du z.B. bei [DATEV](https://www.datev.de/web/de/m/loesungen/datev-loesungen-fuer-unternehmen/finanzbuchfuehrung/). Falls du mit einer bestimmten Software arbeitest, lohnt sich ein Blick in deren Hilfebereich.
Um eine bereits gestellte Schlussrechnung zu stornieren und die bereits geleistete Anzahlung des Kunden wieder als offenen Posten im System zu erfassen, gehst du in der Regel wie folgt vor (dies kann...