Ja, während der COVID-19-Pandemie konnten Beihilfen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gewährt werden. Die Europäische Kommission hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, Unternehmen in Not zu unterstützen. Dazu gehörten auch Anpassungen und Flexibilisierungen der bestehenden Beihilferegelungen, einschließlich der AGVO. Weitere Informationen zur AGVO und den spezifischen Anpassungen während der Pandemie findest du auf der Website der Europäischen Kommission: [Europäische Kommission - Wettbewerb](https://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/block.html).