Woran erkenne ich, ob ein Gewerbebetrieb handwerksmäßig betrieben wird?

Antwort

Ein Gewerbebetrieb wird handwerksmäßig betrieben, wenn folgende Merkmale erfüllt sind: 1. **Handwerkliche Tätigkeit**: Es wird eine Tätigkeit ausgeübt, die in der Handwerksordnung (HwO) als zulassungspflichtiges oder zulassungsfreies Handwerk aufgeführt ist. Eine Liste dieser Tätigkeiten findet sich in der Anlage A und B der HwO. 2. **Fachliche Qualifikation**: Der Betriebsinhaber oder ein angestellter Betriebsleiter muss die erforderliche fachliche Qualifikation besitzen, in der Regel einen Meisterbrief oder eine vergleichbare Qualifikation. 3. **Eigenverantwortliche und selbstständige Ausführung**: Die handwerklichen Tätigkeiten werden eigenverantwortlich und selbstständig ausgeführt. 4. **Gewerbeanmeldung**: Der Betrieb muss als Gewerbe angemeldet sein und gegebenenfalls in die Handwerksrolle eingetragen sein, wenn es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt. Weitere Informationen und die vollständige Liste der handwerksmäßigen Tätigkeiten findest du auf der Website der Handwerkskammer oder im Gesetzestext der Handwerksordnung (HwO).

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