Wie lautet das Gesetz zur Wirtschaftlichkeit?

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Das Gesetz zur Wirtschaftlichkeit, oft auch als Wirtschaftlichkeitsgebot bezeichnet, ein Grundsatz im öffentlichen Sektor und im Gesundheitswesen. Es besagt, dass bei der Verwendung von Ressourcen ein möglichst günstiges Verhältnis zwischen dem eingesetzten Aufwand und dem erzielten Ergebnis angestrebt werden muss. Im deutschen Sozialgesetzbuch (SGB V) ist dieser Grundsatz in § 12 festgelegt: "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten." Dieser Grundsatz soll sicherstellen, dass die Mittel der Solidargemeinschaft effizient und verantwortungsvoll eingesetzt werden.

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