Was sind Gesellschaftsformen und wie unterscheiden sie sich?

Antwort

In Deutschland gibt es verschiedene Gesellschaftsformen für Unternehmen, die sich grundsätzlich in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterteilen lassen. Hier sind die wesentlichen Unterschiede und Merkmale: ### Personengesellschaften 1. **Einzelunternehmen (e.K.)** - Ein Einzelunternehmer führt das Unternehmen allein. - Keine Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen. - Unbeschränkte Haftung mit dem gesamten Privatvermögen. 2. **Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)** - Mindestens zwei Gesellschafter. - Gemeinsame Geschäftsführung und Vertretung. - Unbeschränkte Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. 3. **Offene Handelsgesellschaft (OHG)** - Mindestens zwei Gesellschafter. - Gemeinsame Geschäftsführung und Vertretung. - Unbeschränkte Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. 4. **Kommanditgesellschaft (KG)** - Mindestens ein Komplementär (haftet unbeschränkt) und ein Kommanditist (haftet beschränkt). - Komplementär führt die Geschäfte, Kommanditist ist in der Regel nur Kapitalgeber. ### Kapitalgesellschaften 1. **Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)** - Mindestens ein Gesellschafter. - Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. - Mindeststammkapital: 25.000 Euro. - Geschäftsführung kann von Gesellschaftern oder externen Personen übernommen werden. 2. **Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG)** - Sonderform der GmbH. - Mindeststammkapital: 1 Euro. - Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. - Verpflichtung zur Rücklagenbildung, bis das Stammkapital einer GmbH erreicht ist. 3. **Aktiengesellschaft (AG)** - Mindeststammkapital: 50.000 Euro. - Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. - Leitung durch Vorstand, Überwachung durch Aufsichtsrat, Beschlussfassung durch Hauptversammlung. - Aktien können an der Börse gehandelt werden. 4. **Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)** - Kombination aus KG und AG. - Mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) und Aktionäre (Kommanditisten). - Haftung des Komplementärs ist unbeschränkt, die der Aktionäre beschränkt sich auf ihre Einlage. ### Hauptunterschiede - **Haftung**: Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter in der Regel unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, während bei Kapitalgesellschaften die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. - **Kapitalaufbringung**: Kapitalgesellschaften haben in der Regel höhere Anforderungen an das Mindestkapital (z.B. GmbH: 25.000 Euro, AG: 50.000 Euro), während Personengesellschaften keine oder geringere Anforderungen haben. - **Leitung und Kontrolle**: In Kapitalgesellschaften gibt es oft eine Trennung zwischen Eigentum und Geschäftsführung (z.B. Vorstand und Aufsichtsrat bei der AG), während in Personengesellschaften die Gesellschafter meist selbst die Geschäftsführung übernehmen. Weitere Informationen zu den einzelnen Gesellschaftsformen findest du auf den Webseiten der Industrie- und Handelskammern (IHK) oder auf spezialisierten Rechtsportalen.

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