Der Fixkostenzuschuss und sein Vorgänger, wie beispielsweise der Umsatzersatz, hatten unterschiedliche Ausnahmetatbestände, weil sie auf unterschiedliche wirtschaftliche Situationen und Bedürfnisse der Unternehmen reagierten. Der Umsatzersatz zielte darauf ab, Unternehmen während der Lockdowns schnell und unbürokratisch zu unterstützen, indem er den Umsatzausfall direkt kompensierte. Der Fixkostenzuschuss hingegen sollte Unternehmen helfen, ihre laufenden Fixkosten zu decken, wenn sie trotz Lockerungen weiterhin wirtschaftliche Einbußen hatten. Die unterschiedlichen Ausnahmetatbestände reflektieren die spezifischen Anforderungen und Bedingungen der jeweiligen Programme. Während der Umsatzersatz auf die unmittelbare Schließung und den damit verbundenen Umsatzausfall abzielte, berücksichtigte der Fixkostenzuschuss eine breitere Palette an wirtschaftlichen Herausforderungen, die über die reine Schließung hinausgingen, wie z.B. reduzierte Nachfrage oder anhaltende Einschränkungen. Weitere Informationen zu den spezifischen Programmen und ihren Bedingungen können auf den offiziellen Seiten der jeweiligen Förderprogramme gefunden werden.