Die neue Definition von „großen Unternehmen“ gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU ist wie folgt: Ein Unternehmen gilt als „groß... [mehr]
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU legt neue Schwellenwerte für die Berichtspflicht von Unternehmen fest. Seit der Überarbeitung gelten ab dem Geschäftsjahr 2024 (bzw. gestaffelt für verschiedene Unternehmenstypen) folgende Schwellenwerte für die Einstufung als „großes Unternehmen“ nach CSRD: **Ein Unternehmen gilt als groß, wenn es mindestens zwei der drei folgenden Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen erfüllt:** 1. **Bilanzsumme:** mehr als 25 Mio. Euro 2. **Nettoumsatzerlöse:** mehr als 50 Mio. Euro 3. **Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten:** mehr als 250 **Für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten ab 2026 folgende Schwellenwerte (mindestens zwei der drei Kriterien):** 1. **Bilanzsumme:** mehr als 4 Mio. Euro 2. **Nettoumsatzerlöse:** mehr als 8 Mio. Euro 3. **Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten:** mehr als 50 **Wichtige Hinweise:** - Die Schwellenwerte wurden im Dezember 2023 durch die EU-Kommission angehoben (vorher: 20/40/250 für große Unternehmen). - Die Berichtspflicht greift gestaffelt: Zuerst für große Unternehmen, später für börsennotierte KMU. - Auch Tochterunternehmen und Nicht-EU-Unternehmen mit relevanter Tätigkeit in der EU können betroffen sein. Weitere Informationen findest du z.B. auf der offiziellen Seite der EU-Kommission: [https://finance.ec.europa.eu/capital-markets-union-and-financial-markets/company-reporting-and-auditing/company-reporting/corporate-sustainability-reporting_de](https://finance.ec.europa.eu/capital-markets-union-and-financial-markets/company-reporting-and-auditing/company-reporting/corporate-sustainability-reporting_de)
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