Für die Meldung des **Auftragsbestands am Ende des Berichtsmonats** im Verarbeitenden Gewerbe (z. B. für das Statistische Bundesamt, Monatsbericht im Verarbeitenden Gewerbe) gilt: **Du meld... [mehr]
Ja, für die Meldung des Auftragsbestands (AB) am Ende des Berichtsmonats im Januar 2026 verwendest du den Wert des Auftragsbestands zum 31. Dezember 2025. Der Auftragsbestand am Ende des Berichtsmonats bezieht sich immer auf den letzten Tag des jeweiligen Monats. Für die Meldung im Januar 2026 ist das also der Stand vom 31.12.2025 (sofern du nach dem Prinzip „Bestand am Monatsende“ meldest). **Zusammengefasst:** Für die Meldung im Januar 2026 gibst du den Auftragsbestand an, der am 31.12.2025 vorlag. Weitere Informationen findest du beispielsweise bei [Destatis – Auftragsbestand](https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Industrie-Bergbau/Methoden/auftragsbestand.html).
Für die Meldung des **Auftragsbestands am Ende des Berichtsmonats** im Verarbeitenden Gewerbe (z. B. für das Statistische Bundesamt, Monatsbericht im Verarbeitenden Gewerbe) gilt: **Du meld... [mehr]
Um die Werte jahresübergreifend beim Monatsbericht für Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe für den **Auftragsbestand am Ende des Berichtsmonats** korrekt zu erfassen, solltest du folgend... [mehr]
Der **Auftragsbestand am Ende des Monats** im Monatsbericht für Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe wird nach einer einfachen Formel berechnet: **Auftragsbestand am Ende des Monats = Auftragsbest... [mehr]