Welche Werte sind für den Auftragsbestand am Ende des Berichtsmonats in der Meldung für Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe im Januar 2026 zu melden?

Antwort

Für die Meldung des **Auftragsbestands am Ende des Berichtsmonats** im Verarbeitenden Gewerbe (z. B. für das Statistische Bundesamt, Monatsbericht im Verarbeitenden Gewerbe) gilt: **Du meldest den Wert des gesamten Auftragsbestands, der am letzten Tag des Berichtsmonats (hier: 31. Januar 2026) in deinem Betrieb vorhanden ist.** Das bedeutet: - **Auftragsbestand = noch nicht abgearbeitete Aufträge** (offene Aufträge) am Monatsende. - Es zählen sowohl **Inlands- als auch Auslandsaufträge**. - Berücksichtigt werden alle Aufträge, die bis zum 31. Januar 2026 eingegangen, aber noch nicht vollständig ausgeführt oder abgerechnet sind. - Die Werte werden in **Euro (ohne Umsatzsteuer)** angegeben. **Quellen und weitere Informationen:** - [Statistisches Bundesamt – Erläuterungen zum Monatsbericht im Verarbeitenden Gewerbe](https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Industrie-Verarbeitendes-Gewerbe/Methoden/monatsbericht-verarbeitendes-gewerbe.html) - [Erhebungsunterlagen und Ausfüllhilfen](https://erhebungsportal.destatis.de/erhebung/mvg) **Zusammengefasst:** Melde für Januar 2026 den Wert aller offenen Aufträge (Inland und Ausland) am 31.01.2026, die noch nicht abgeschlossen sind.

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