Ja, für die Meldung des Auftragsbestands (AB) am Ende des Berichtsmonats im Januar 2026 verwendest du den Wert des Auftragsbestands zum 31. Dezember 2025. Der Auftragsbestand am Ende des Berichts... [mehr]
Für die Meldung des **Auftragsbestands am Ende des Berichtsmonats** im Verarbeitenden Gewerbe (z. B. für das Statistische Bundesamt, Monatsbericht im Verarbeitenden Gewerbe) gilt: **Du meldest den Wert des gesamten Auftragsbestands, der am letzten Tag des Berichtsmonats (hier: 31. Januar 2026) in deinem Betrieb vorhanden ist.** Das bedeutet: - **Auftragsbestand = noch nicht abgearbeitete Aufträge** (offene Aufträge) am Monatsende. - Es zählen sowohl **Inlands- als auch Auslandsaufträge**. - Berücksichtigt werden alle Aufträge, die bis zum 31. Januar 2026 eingegangen, aber noch nicht vollständig ausgeführt oder abgerechnet sind. - Die Werte werden in **Euro (ohne Umsatzsteuer)** angegeben. **Quellen und weitere Informationen:** - [Statistisches Bundesamt – Erläuterungen zum Monatsbericht im Verarbeitenden Gewerbe](https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Industrie-Verarbeitendes-Gewerbe/Methoden/monatsbericht-verarbeitendes-gewerbe.html) - [Erhebungsunterlagen und Ausfüllhilfen](https://erhebungsportal.destatis.de/erhebung/mvg) **Zusammengefasst:** Melde für Januar 2026 den Wert aller offenen Aufträge (Inland und Ausland) am 31.01.2026, die noch nicht abgeschlossen sind.
Ja, für die Meldung des Auftragsbestands (AB) am Ende des Berichtsmonats im Januar 2026 verwendest du den Wert des Auftragsbestands zum 31. Dezember 2025. Der Auftragsbestand am Ende des Berichts... [mehr]
Um die Werte jahresübergreifend beim Monatsbericht für Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe für den **Auftragsbestand am Ende des Berichtsmonats** korrekt zu erfassen, solltest du folgend... [mehr]
Der **Auftragsbestand am Ende des Monats** im Monatsbericht für Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe wird nach einer einfachen Formel berechnet: **Auftragsbestand am Ende des Monats = Auftragsbest... [mehr]