Die Aussage, dass der Ansatzgrundsatz aus Konzernsicht zu relativ ist, bedeutet, dass Grundsätze der Rechnungslegung oder der Unternehmensbewertung nicht immer strikt angewendet werden sollten, wenn es um die Betrachtung eines gesamten Konzerns geht. In einem Konzern können unterschiedliche Tochtergesellschaften unterschiedliche Geschäftsmodelle, Märkte und Risiken aufweisen, was eine flexible Handhabung der Grundsätze erfordert. Das bedeutet, dass bei der Konsolidierung der Finanzdaten der einzelnen Unternehmen im Konzern möglicherweise Anpassungen oder Abweichungen von den allgemeinen Ansatzgrundsätzen vorgenommen werden müssen, um ein realistisches und aussagekräftiges Bild der finanziellen Lage und der Leistung des gesamten Konzerns zu erhalten. Dies kann auch die Berücksichtigung von Synergien, internen Transaktionen oder spezifischen Risiken umfassen, die in der Einzelbetrachtung der Tochtergesellschaften nicht ausreichend abgebildet werden.