Ja, es kann gegen deutsches Wettbewerbsrecht verstoßen, wenn ein Unternehmen den Zuschlag in einer privaten Ausschreibung erhält, obwohl es die geforderten Kriterien nicht erfüllt. In Deutschland müssen Ausschreibungen transparent und fair werden, und alle Bieter sollten gleich behandelt werden. Wenn ein Unternehmen nicht die erforderlichen Kriterien erfüllt, könnte dies als unzulässige Bevorzugung oder als Verstoß gegen die Grundsätze der Vergabeordnung angesehen werden. Betroffene Mitbewerber könnten in einem solchen Fall rechtliche Schritte einleiten, um den Zuschlag anzufechten.