Ja, auf einem Boot auf Binnengewässern in Deutschland ist ein Verbandskasten (Erste-Hilfe-Kasten) in der Regel vorgeschrieben, wenn das Boot unter die Sportbootführerscheinpflicht fällt oder gewerblich genutzt wird. Die genaue Vorschrift ergibt sich aus der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) und den jeweiligen Landesvorschriften. Für Sportboote, die nicht führerscheinpflichtig sind, wird das Mitführen eines Verbandskastens dringend empfohlen, ist aber nicht immer gesetzlich vorgeschrieben. Für Charterboote und gewerblich genutzte Boote ist ein Verbandskasten Pflicht. Es ist ratsam, unabhängig von der gesetzlichen Pflicht immer einen gut ausgestatteten Erste-Hilfe-Kasten an Bord zu haben, um im Notfall schnell helfen zu können.