Messer mit Tantoklingen fallen in Deutschland unter das Waffenges. § 42a des Waffengesetzes regelt, welche Arten von Messern als verbotene Waffen gelten. Tantoklingen, die oft als Klingen mit einer speziellen Form oder Mechanik beschrieben werden, können je nach ihrer Bauart und Funktion als verbotene Waffen eingestuft werden. Es ist wichtig, die genauen Spezifikationen des Messers zu prüfen, um festzustellen, ob es den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Im Zweifelsfall sollte man sich an die zuständigen Behörden oder einen Rechtsanwalt wenden, um eine rechtssichere Auskunft zu erhalten.