In Deutschland ist der Besitz, Erwerb und Gebrauch von Raketenwerfern (Panzerabwehrwaffen, militärische Mehrfachraketenwerfer usw.) für Privatpersonen streng verboten. Raketenwerfer zählen zu den sogenannten Kriegswaffen und unterliegen dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG). Der Umgang damit ist ausschließlich staatlichen Stellen wie der Bundeswehr oder bestimmten Behörden erlaubt. Auch in den meisten anderen Ländern sind Raketenwerfer für Privatpersonen illegal. Der Besitz oder Versuch, einen solchen Gegenstand zu erwerben, ist strafbar und kann zu hohen Freiheitsstrafen führen. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/) und beim [Bundeskriminalamt](https://www.bka.de/DE/Home/home_node.html). Zusammengefasst: Ein Raketenwerfer ist für Privatpersonen nicht erlaubt.