Welche Regelungen in der Versammlungsstättenverordnung Hessen für Bestuhlung?

Antwort

Die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) in Hessen regelt unter anderem die Bestuhlung in Versammlungsstätten. Hier sind einige der wesentlichen Regelungen: 1. **Sitzplatzanordnung**: Die Anordnung der Sitzplätze muss so gestaltet sein, dass die Besucher die Versammlungsstätte schnell und sicher verlassen können. Es müssen ausreichend breite Gänge vorhanden sein. 2. **Sitzplatzabstände**: Zwischen den Sitzreihen müssen Mindestabstände eingehalten werden, um eine schnelle Evakuierung zu ermöglichen. Diese Abstände sind in der Verordnung genau festgelegt. 3. **Kennzeichnung**: Sitzplätze müssen in der Regel nummeriert und gekennzeichnet sein, um eine geordnete Platzierung der Besucher zu gewährleisten. 4. **Fluchtwege**: Die Bestuhlung darf die Fluchtwege nicht blockieren. Es müssen jederzeit ausreichend breite und freie Fluchtwege vorhanden sein. 5. **Maximale Personenzahl**: Die maximale Anzahl der Personen, die in einer Versammlungsstätte zugelassen sind, darf nicht überschritten werden. Diese Zahl richtet sich nach der Größe und den Sicherheitsvorkehrungen der Versammlungsstätte. Für detaillierte und spezifische Informationen empfiehlt es sich, die aktuelle Fassung der Versammlungsstättenverordnung Hessen direkt zu konsultieren oder sich an die zuständige Behörde zu wenden. Hier ist der Link zur Verordnung: [Versammlungsstättenverordnung Hessen](https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-VersStättVHErahmen).

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