Nach welchem Standard beschafft die Bundesverwaltung IT-Hard- und Software?

Antwort

Die Bundesverwaltung in Deutschland beschafft IT-Hard- und Software nach dem Standard des "UfAB" (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen). Der aktuell gültige Standard ist die **UfAB 2023**. Dieser Leitfaden wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) herausgegeben und regelt die Vergabe und Beschaffung von IT-Leistungen in der Bundesverwaltung. Weitere wichtige Grundlagen sind das **Vergaberecht** (insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB, die Vergabeverordnung – VgV und die Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) sowie die **EVB-IT-Vertragsmuster** (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen). Mehr Informationen findest du auf den offiziellen Seiten des BMI: https://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/UfAB/ufab_node.html und zu den EVB-IT: https://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/EVB-IT/evb-it_node.html

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