Welche Norm regelt die Zuständigkeit des Landratsamtes im aufsichtlichen Verfahren?

Antwort

Die Zuständigkeit des Landratsamtes für das aufsichtliche Verfahren wird in der Regel durch das jeweilige Landesverwaltungsrecht geregelt. In vielen Bundesländern ist dies im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder in speziellen Gesetzen, wie dem Kommunalrecht oder dem Aufsichtsgesetz, verankert. Es ist ratsam, die spezifischen Gesetze des jeweiligen Bundeslandes zu konsultieren, um die genauen Regelungen und Zuständigkeiten zu erfahren.

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