Die korrekte Formulierung könnte wie folgt lauten: "Herr Ben Abdallah wurde ab dem 13.01.2024 dem Kanton Thurgau zugeteilt. Aus diesem Grund wurde der KoGu durch uns abgelehnt." Falls "KoGu" eine spezifische Abkürzung ist, die nicht allgemein bekannt ist, wäre es hilfreich, diese beim ersten Auftreten auszuschreiben.