Generell-abstrakte Akte der Hoheitsverwaltung sind Rechtsnormen, die sich durch ihre allgemeine und abstrakte Wirkung auszeichnen. Sie richten sich nicht an einzelne Personen oder konkrete Sachverhalte, sondern an eine unbestimmte Vielzahl von Adressaten und regeln allgemeine Sachverhalte. Zu den wichtigsten Formen gehören: 1. **Gesetze**: - **Merkmale**: Werden von der Legislative (Parlament) erlassen, haben allgemeine und abstrakte Geltung, sind für alle Bürger verbindlich. - **Beispiel**: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). 2. **Rechtsverordnungen**: - **Merkmale**: Werden von der Exekutive (Regierung oder Verwaltungsbehörden) aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung erlassen, haben ebenfalls allgemeine und abstrakte Geltung. - **Beispiel**: Straßenverkehrsordnung (StVO). 3. **Satzungen**: - **Merkmale**: Werden von Selbstverwaltungskörperschaften (z.B. Gemeinden, Universitäten) erlassen, regeln Angelegenheiten im eigenen Wirkungskreis, haben allgemeine und abstrakte Geltung. - **Beispiel**: Gemeindesatzungen. 4. **Verwaltungsvorschriften**: - **Merkmale**: Interne Regelungen innerhalb der Verwaltung, dienen der einheitlichen Anwendung von Gesetzen und Verordnungen, haben keine unmittelbare Außenwirkung. - **Beispiel**: Dienstanweisungen. Diese Akte sind wesentliche Instrumente der Hoheitsverwaltung, um das öffentliche Leben zu regeln und zu steuern.