Wie kann man bei der Bezirksregierung Düsseldorf ein ärztliches Attest beglaubigen lassen?

Antwort

Ein ärztliches Attest kann bei der Bezirksregierung Düsseldorf in der Regel **nicht** direkt beglaubigt werden, da die Bezirksregierung selbst keine Beglaubigungen von ärztlichen Attesten für Privatpersonen vornimmt. Beglaubigungen von Dokumenten, wie z.B. Zeugnissen oder Urkunden, werden meist von Bürgerämtern, Notaren oder bestimmten Behörden durchgeführt. **Wichtige Hinweise:** - **Bürgeramt oder Rathaus:** Für die Beglaubigung eines ärztlichen Attests solltest du dich in der Regel an das Bürgeramt (Einwohnermeldeamt) deiner Stadt oder Gemeinde wenden. Dort werden Kopien von Dokumenten beglaubigt, sofern das Original vorgelegt wird. - **Notar:** Alternativ kann ein Notar eine Beglaubigung vornehmen, insbesondere wenn eine „öffentliche Beglaubigung“ erforderlich ist. - **Bezirksregierung Düsseldorf:** Die Bezirksregierung Düsseldorf beglaubigt in der Regel nur Dokumente, die von ihr selbst ausgestellt wurden oder für bestimmte amtliche Zwecke (z.B. für die Verwendung im Ausland, sogenannte Apostillen). Informationen dazu findest du auf der offiziellen Seite der Bezirksregierung Düsseldorf: [https://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/](https://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/) **Vorgehen:** 1. Erkundige dich beim Empfänger des Attests, welche Art der Beglaubigung benötigt wird (einfache Kopie, amtliche Beglaubigung, Apostille). 2. Wende dich an das Bürgeramt oder einen Notar mit dem Original des Attests und deinem Ausweis. 3. Falls eine spezielle Beglaubigung durch die Bezirksregierung erforderlich ist (z.B. für internationale Zwecke), kontaktiere die Bezirksregierung Düsseldorf vorab telefonisch oder per E-Mail, um die Zuständigkeit und das Verfahren zu klären. **Kontakt Bezirksregierung Düsseldorf:** - Telefonzentrale: 0211 475-0 - E-Mail: poststelle@brd.nrw.de **Zusammenfassung:** Für die Beglaubigung eines ärztlichen Attests ist in der Regel das Bürgeramt oder ein Notar zuständig, nicht die Bezirksregierung Düsseldorf. Nur in besonderen Fällen (z.B. Apostille für das Ausland) kann die Bezirksregierung zuständig sein. Vorherige Rücksprache wird empfohlen.

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