Eine Klausel zur Aufhebung eines Veranstaltervertrags aufgrund von schlechtem Wetter oder höherer Gewalt könnte wie folgt formuliert werden: --- **Höhere Gewalt und Wetterbedingungen** 1. **Höhere Gewalt**: Sollte die Durchführung der Veranstaltung aufgrund von Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien liegen, wie Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, behördliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse (höhere Gewalt), unmöglich oder unzumutbar werden, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Schadensersatzansprüche aufzuheben. 2. **Schlechtes Wetter**: Sollte die Veranstaltung aufgrund von extremen Wetterbedingungen (z.B. Sturm, Starkregen, Schnee) nicht sicher oder durchführbar sein, hat der Veranstalter das Recht, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet, es sei denn, die Parteien einigen sich auf einen Ersatztermin. 3. **Mitteilungspflicht**: Die Partei, die sich auf höhere Gewalt oder schlechtes Wetter beruft, hat die andere Partei unverzüglich schriftlich zu informieren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen der höheren Gewalt oder des schlechten Wetters zu mindern. --- Diese Klausel stellt sicher, dass beide Parteien im Falle unvorhersehbarer und unkontrollierbarer Ereignisse geschützt sind und klare Regelungen zur Absage oder Verschiebung der Veranstaltung bestehen.