Eine mögliche Formulierung für eine Schriftformklausel, die den Austausch via E zulässt, könnte folgt aussehen: "Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Schriftform ist auch gewahrt, wenn die Änderungen oder Ergänzungen per E-Mail zwischen den Parteien ausgetauscht werden, sofern die E-Mail von einer autorisierten Person der jeweiligen Partei versendet wird und der Empfang der E-Mail von der anderen Partei bestätigt wird." Diese Klausel stellt sicher, dass trotz der Schriftform die Kommunikation per E-Mail als ausreichend angesehen wird, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind.