Nenne und erläutere die Fristen für das Zustandekommen von Verträgen kurz und knapp.

Antwort

Beim Zustandekommen von Verträgen sind verschiedene Fristen zu beachten, die je nach Vertragstyp und rechtlichem Rahmen variieren können. Hier sind einige wichtige Fristen: 1. **Angebotsfrist**: Die Zeitspanne, in der ein Angebot angenommen werden kann. Ist keine Frist angegeben, gilt die gesetzliche Regelung, dass das Angebot so lange bindend ist, bis der Anbieter es widerruft oder die Umstände sich ändern. 2. **Annahmefrist**: Die Frist, innerhalb derer der Empfänger eines Angebots dieses annehmen muss. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot. 3. **Widerrufsfrist**: Bei bestimmten Verträgen, insbesondere im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen, hat der Verbraucher das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. 4. **Verjährungsfristen**: Diese Fristen regeln, wie lange Ansprüche aus einem Vertrag geltend gemacht werden können. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt in Deutschland drei Jahre. 5. **Rücktrittsfristen**: Bei bestimmten Verträgen kann ein Rücktritt innerhalb einer festgelegten Frist erfolgen, oft ebenfalls 14 Tage, abhängig von den Vertragsbedingungen. Es ist wichtig, die spezifischen gesetzlichen Regelungen und vertraglichen Vereinbarungen zu beachten, da diese die Fristen beeinflussen können.

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