Was passiert, wenn in meinem Umschulungsvertrag für den Praktikumsbetrieb bei Krankheit nur steht: Der Betrieb ist bei Krankheit zu informieren?

Antwort

In deinem Umschulungsvertrag steht, dass der Betrieb bei Krankheit informiert werden muss. Das bedeutet, dass du verpflichtet bist, deinen Praktikumsbetrieb so schnell wie möglich über deine Krankheit zu informieren, wenn du nicht zur Arbeit erscheinen kannst. Dies ist wichtig, um dem Betrieb die Möglichkeit zu geben, deine Abwesenheit zu planen und gegebenenfalls Ersatz zu organisieren. Es ist ratsam, die genauen Modalitäten zu beachten, wie z.B. ob du dies telefonisch, per E-Mail oder in schriftlicher Form tun sollst. Zudem solltest du dich über die Fristen informieren, innerhalb derer du den Betrieb benachrichtigen musst.

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