In einem Vertragsentwurf bezieht sich der Abschnitt „§ 6 Schlussbestimmungen“ in der Regel auf allgemeine Regelungen, die für den gesamten Vertrag gelten. Der Punkt „(1) Änderungen und Ergänzungen“ bedeutet, dass alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags schriftlich festgehalten werden müssen, um rechtsgültig zu sein. Das soll sicherstellen, dass beide Parteien sich über alle Modifikationen einig sind und diese dokumentiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Es ist wichtig, dass solche Änderungen nicht mündlich, sondern nur in schriftlicher Form erfolgen, um die rechtliche Klarheit zu gewährleisten.