Ja, es ist möglich, eine Vertragsstrafe für nicht rechtzeitige Lieferungen in einen Vertrag aufzunehmen. Diese Regelung dient dazu, die Schadenshöhe im Falle einer verspäteten Lieferung im Voraus festzulegen und somit potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden. Eine solche Klausel sollte jedoch klar formuliert sein und die Bedingungen, unter denen die Vertragsstrafe fällig wird, genau definieren. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Klausel wirksam und durchsetzbar ist.