Was bedeutet 'Erfüllungsort' im Kaufvertrag?

Antwort

Der Begriff "Erfüllungsort" im Kaufvertrag bezeichnet den Ort, an dem die vertraglichen Leistungen erbracht werden müssen. Dies kann sowohl der Ort sein, an dem der Verkäufer die Ware übergibt, als auch der Ort, an dem der Käufer die Zahlung leistet. Der Erfüllungsort hat rechtliche Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Frage, wo eventuelle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ausgetragen werden und welche Gerichte zuständig sind. In Deutschland ist der Erfüllungsort in den §§ 269 und 270 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, ist der Erfüllungsort in der Regel der Geschäftssitz des Verkäufers für die Lieferung der Ware und der Geschäftssitz des Käufers für die Zahlung. Es ist ratsam, den Erfüllungsort im Kaufvertrag klar zu definieren, um Missverständnisse und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.

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