Ob Anlagen zu einem Hauptvertrag immer original unterschrieben werden müssen oder ob eine gescannte Unterschrift ausreicht, hängt von den spezifischen rechtlichen Anforderungen und den Vereinbarungen zwischen den Parteien ab. In vielen Fällen können gescannte Unterschriften rechtlich anerkannt sein, insbesondere wenn die Parteien dies im Voraus vereinbart haben. Es ist jedoch ratsam, die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die Bedingungen des Hauptvertrags zu prüfen. Bei Unsicherheiten kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen.