Ob der Kunde ein Recht auf ein vergünstigtes Endgerät hat oder ob Kulanz ist, hängt von den Bedingungen des ursprünglichen Vertrags und den geltenden Richtlinien des Anbieters ab. In vielen Fällen sind Vergünstigungen an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie z.B. die gleichzeitige Verlängerung des Vertrags und die Bestellung des Endgeräts. Wenn der Kunde das Endgerät erst nach der Vertragsverlängerung bestellt, könnte es sein, dass er keinen Anspruch auf die Vergünstigung hat und dies als Kulanz des Anbieters betrachtet wird. Es ist ratsam, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen oder direkt beim Anbieter nachzufragen, um Klarheit zu erhalten.