Ob ein geistig behinderter Mensch eine Sterbeversicherung (auch Sterbegeldversicherung genannt) abschließen darf, hängt von seiner Geschäftsfähigkeit ab. In Deutschland ist die Geschäftsfähigkeit im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. **Grundsätzliches:** - **Voll geschäftsfähig** ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht dauerhaft in seiner geistigen Gesundheit beeinträchtigt ist (§ 104 BGB). - **Beschränkt geschäftsfähig** sind Minderjährige ab 7 Jahren und Personen, die in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sind. - **Geschäftsunfähig** ist, wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet (§ 104 Nr. 2 BGB). **Konsequenzen für den Versicherungsabschluss:** - Ist die Person **geschäftsunfähig**, kann sie keinen wirksamen Vertrag abschließen. In diesem Fall müsste ein gesetzlicher Vertreter (z. B. ein Betreuer mit entsprechendem Aufgabenkreis) den Vertrag abschließen. - Ist die Person **beschränkt geschäftsfähig**, ist für den Abschluss einer Sterbeversicherung in der Regel die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. - Ist die Person **voll geschäftsfähig**, kann sie die Versicherung selbst abschließen. **Praktische Umsetzung:** Versicherungen prüfen bei Antragstellung in der Regel nicht aktiv die Geschäftsfähigkeit, gehen aber davon aus, dass der Antragsteller geschäftsfähig ist. Im Zweifel oder bei offensichtlichen Anzeichen einer geistigen Behinderung kann die Versicherung Nachweise verlangen oder den Abschluss ablehnen. **Fazit:** Ein geistig behinderter Mensch kann eine Sterbeversicherung abschließen, **sofern er geschäftsfähig ist**. Ist er es nicht, muss ein gesetzlicher Vertreter den Vertrag abschließen. Im Einzelfall sollte eine rechtliche Beratung erfolgen. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/versicherungen/sterbegeldversicherung-13213) oder beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__104.html).