Eine Zahnzusatzversicherung wird in der Einkommensteuererklärung unter den außergewöhnlichen Belastungen angegeben. Du kannst die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ eintragen. Achte darauf, die entsprechenden Nachweise über die gezahlten Beiträge beizufügen. Es ist wichtig, die genauen Vorgaben des Finanzamts zu beachten, da diese variieren können.