Können im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige in Deutschland eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Antwort

Ja, im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich in Deutschland eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Allerdings gibt es dabei einige wichtige Einschränkungen und Bedingungen: 1. **Wohnsitzklausel**: Viele deutsche Versicherer verlangen, dass der Versicherungsnehmer einen Wohnsitz in Deutschland hat. Ohne einen deutschen Wohnsitz ist der Abschluss oft nicht möglich. 2. **Versicherungsschutz**: Selbst wenn der Abschluss gelingt, gilt der Versicherungsschutz in der Regel nur für Behandlungen, die in Deutschland durchgeführt werden. Behandlungen im Ausland sind meist ausgeschlossen oder nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Notfällen während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts) abgedeckt. 3. **Gesetzliche Krankenversicherung**: Viele Zahnzusatzversicherungen setzen voraus, dass du in Deutschland gesetzlich krankenversichert bist. Wer im Ausland lebt und dort versichert ist, erfüllt diese Voraussetzung meist nicht. **Fazit:** In den meisten Fällen ist es für dauerhaft im Ausland lebende Deutsche schwierig oder nicht möglich, eine deutsche Zahnzusatzversicherung abzuschließen und sinnvoll zu nutzen. Es empfiehlt sich, die genauen Bedingungen bei den jeweiligen Versicherern zu erfragen oder auf lokale Versicherungsangebote im Aufenthaltsland zurückzugreifen. Weitere Informationen findest du beispielsweise bei [Check24](https://www.check24.de/zahnzusatzversicherung/ratgeber/ausland/) oder direkt bei den Versicherungsunternehmen.

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