Übernimmt die Tierhaftpflichtversicherung Kratzer am Kunststoff einer Balkontür?

Antwort

Ob die Tierhaftpflichtversicherung für Kratzer am Kunststoff einer Balkontüre eintritt, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Verursacher**: Die Kratzer müssen eindeutig durch das versicherte Tier (z. B. Hund oder Katze) verursacht worden sein. 2. **Geschädigter**: Die Versicherung greift in der Regel nur bei Schäden an fremdem Eigentum, also wenn die Balkontüre nicht dir selbst, sondern z. B. deinem Vermieter gehört. 3. **Art des Schadens**: Viele Tierhaftpflichtversicherungen schließen sogenannte „Abnutzungs- und Verschleißschäden“ oder „allmähliche Schäden“ aus. Einzelne, plötzlich entstandene Kratzer können aber unter Umständen gedeckt sein. 4. **Vertragsbedingungen**: Die genauen Bedingungen variieren je nach Versicherer. Manche schließen Schäden an gemieteten Sachen (wie Mietwohnungen) ein, andere nicht oder nur gegen Aufpreis. **Fazit:** Wenn dein Tier als Mieter die Balkontüre deines Vermieters beschädigt hat und der Schaden nicht durch normalen Gebrauch oder Verschleiß entstanden ist, kann die Tierhaftpflichtversicherung unter Umständen dafür aufkommen. Es ist aber wichtig, die individuellen Versicherungsbedingungen zu prüfen oder direkt bei der Versicherung nachzufragen. Weitere Informationen findest du z. B. bei [Finanztip](https://www.finanztip.de/tierhaftpflichtversicherung/) oder direkt bei deinem Versicherer.

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