Muss ich bei Teilschuld nach Verkehrsunfall die volle Selbstbeteiligung zahlen?

Antwort

Wenn dir bei einem Verkehrsunfall eine Teilschuld zugesprochen wird, musst du in der Regel die volle Selbstbeteiligung deiner Kaskoversicherung zahlen, sofern du deine eigene Versicherung in Anspruch nimmst. Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den du im Schadensfall selbst trägst, unabhängig davon, wie hoch deine eigene Schuld am Unfall ist. Allerdings kannst du, wenn der Unfallgegner ebenfalls (Teil-)Schuld hat, einen Teil deiner Selbstbeteiligung von dessen Haftpflichtversicherung zurückfordern – und zwar entsprechend der Haftungsquote. Beispiel: Trägst du 50 % Mitschuld, kannst du 50 % deiner Selbstbeteiligung vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung zurückverlangen. Wichtig: Die genaue Abwicklung hängt vom Einzelfall und den Versicherungsbedingungen ab. Es empfiehlt sich, den Schaden und die Haftungsquote mit deiner Versicherung und ggf. einem Anwalt zu besprechen.

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