Bei Versicherungen gibt es zwei Arten von Selbstbeteiligungen: die stille und die offene Selbstbeteiligung. 1. **Stille Selbstbeteiligung**: - Hierbei wird die Selbstbeteiligung nicht explizit im Versicherungsvertrag ausgewiesen. - Die Versicherungsgesellschaft zieht die Selbstbeteiligung automatisch von der Entschädigungsleistung ab, ohne dass der Versicherte dies separat bemerkt. - Der Versicherte erhält also immer nur den Betrag, der nach Abzug der Selbstbeteiligung übrig bleibt. 2. **Offene Selbstbeteiligung**: - Diese Art der Selbstbeteiligung wird klar und deutlich im Versicherungsvertrag angegeben. - Der Versicherte ist sich der Höhe der Selbstbeteiligung bewusst und weiß, welchen Betrag er im Schadensfall selbst tragen muss. - Die Entschädigungsleistung der Versicherung wird um den Betrag der Selbstbeteiligung reduziert, und der Versicherte muss diesen Betrag selbst zahlen. Beide Arten der Selbstbeteiligung beeinflussen die Höhe der Versicherungsprämie: Eine höhere Selbstbeteiligung führt in der Regel zu niedrigeren Prämien und umgekehrt.