Besteht bei einer Rechtsschutzversicherung Deckung für Erfüllungsansprüche?

Antwort

In der Regel decken Rechtsschutzversicherungen die Geltendmachung von Erfüllungsansprüchen nicht ab. Diese Versicherungen sind meist darauf ausgelegt, die Kosten für die Verteidigung in rechtlichen Auseinandersetzungen zu übernehmen, nicht jedoch für die Durchsetzung von Ansprüchen, die auf die Erfüllung eines Vertrages abzielen. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezielle Tarife, die solche Leistungen beinhalten können. Es ist daher ratsam, die genauen Bedingungen der jeweiligen Versicherungspolice zu prüfen oder sich direkt beim Versicherer zu erkundigen.

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