Die Mindestversicherung und Wartezeit sind Begriffe, die häufig im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland verwendet werden. 1. **Mindestversicherung**: Dies bezieht sich auf die Mindestdauer, die jemand in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein muss, um bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Beispielsweise müssen Versicherte in der Regel mindestens 18 Monate in der GKV versichert sein, um Krankengeld zu erhalten. 2. **Wartezeit**: Dies ist die Zeitspanne, die ein Versicherter abwarten muss, bevor er bestimmte Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen kann. In der GKV gibt es für einige Leistungen Wartezeiten, z.B. für Zahnersatz, wo eine Wartezeit von acht Monaten gilt. Diese Regelungen können je nach spezifischer Versicherung und den individuellen Umständen variieren. Es ist ratsam, sich direkt bei der eigenen Krankenkasse zu informieren, um genaue Details zu erhalten.