Der innerbetriebliche Schadenausgleich bezieht sich auf die Regelungen und Verfahren innerhalb eines Unternehmens, um Schäden, die durch Mitarbeiter verursacht wurden, auszugleichen. Dies kann verschiedene Formen annehmen, je nach den internen Richtlinien und den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes. In Deutschland beispielsweise gibt es das Prinzip der "beschränkten Arbeitnehmerhaftung". Das, dass Arbeitnehmer für, die sie im beruflichen Tätigkeit verurs, nur eingeschränkt haften. Die Haftung wird in der Regel nach dem Grad des Verschuldens abgestuft: 1. **Leichte Fahrlässigkeit**: Der Arbeitnehmer haftet in Regel nicht. 2. **Mittlere Fahrlässigkeit**: Die Haftung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. 3. **Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz**: Der Arbeitnehmer haftet in vollem Umfang. Der Arbeitgeber kann in solchen Fällen einen Teil des Schadens vom Arbeitnehmer einfordern, wobei die Höhe der Forderung oft durch interne Vereinbarungen oder Tarifverträge geregelt ist. Es ist ratsam, sich bei spezifischen Fragen zum innerbetrieblichen Schadenausgleich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder an die Personalabteilung des Unternehmens zu wenden.