Die Risikolebensversicherung (RSV) deckt in der Regel folgende Risiken ab: 1. **Tod durch natürliche Ursachen**: Die Versicherung zahlt im Falle des Todes des Versich aufgrund von Krankheiten od... [mehr]
Besondere Vereinbarungen in Versicherungsverträgen können verschiedene Gefahren abdecken, die über die standardmäßigen Leistungen hinausgehen. Dazu gehören unter anderem: 1. **Naturkatastrophen**: Schäden durch Erdbeben, Überschwemmungen oder Stürme, die nicht in der Grunddeckung enthalten sind. 2. **Terrorismus**: Schutz gegen Schäden, die durch terroristische Anschläge verursacht werden. 3. **Krieg und Unruhen**: Abdeckung von Schäden, die durch Kriegshandlungen oder Bürgerkriege entstehen. 4. **Cyberrisiken**: Schutz vor Datenverlust, Cyberangriffen oder anderen digitalen Bedrohungen. 5. **Betriebsunterbrechung**: Deckung von Einkommensverlusten aufgrund von Betriebsunterbrechungen durch bestimmte Ereignisse. 6. **Erweiterte Haftpflicht**: Zusätzliche Haftpflichtdeckungen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen und Ausschlüsse der jeweiligen Versicherungspolice zu prüfen, um genau zu verstehen, welche Gefahren abgedeckt sind.
Die Risikolebensversicherung (RSV) deckt in der Regel folgende Risiken ab: 1. **Tod durch natürliche Ursachen**: Die Versicherung zahlt im Falle des Todes des Versich aufgrund von Krankheiten od... [mehr]
Ein FI-Schutzschalter (Fehlerstromschutzschalter) sollte in der Regel mit einem maximalen Nennstrom von 40 A abgesichert werden. In speziellen Anwendungen kann auch eine höhere Absicherung erford... [mehr]