Welche Gefahren können durch besondere Vereinbarung abgedeckt werden?

Antwort

Besondere Vereinbarungen in Versicherungsverträgen können verschiedene Gefahren abdecken, die über die standardmäßigen Leistungen hinausgehen. Dazu gehören unter anderem: 1. **Naturkatastrophen**: Schäden durch Erdbeben, Überschwemmungen oder Stürme, die nicht in der Grunddeckung enthalten sind. 2. **Terrorismus**: Schutz gegen Schäden, die durch terroristische Anschläge verursacht werden. 3. **Krieg und Unruhen**: Abdeckung von Schäden, die durch Kriegshandlungen oder Bürgerkriege entstehen. 4. **Cyberrisiken**: Schutz vor Datenverlust, Cyberangriffen oder anderen digitalen Bedrohungen. 5. **Betriebsunterbrechung**: Deckung von Einkommensverlusten aufgrund von Betriebsunterbrechungen durch bestimmte Ereignisse. 6. **Erweiterte Haftpflicht**: Zusätzliche Haftpflichtdeckungen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen und Ausschlüsse der jeweiligen Versicherungspolice zu prüfen, um genau zu verstehen, welche Gefahren abgedeckt sind.

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