Kann ich den Autoversicherungsrabatt meiner Schwägerin übernehmen?

Antwort

In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, einen Schadenfreiheitsrabatt (SFR) einer Autoversicherung zu übernehmen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Übertragung des SFR ist in der Regel auf enge Familienangehörige beschränkt, wie zum Beispiel Ehepartner, Eltern oder Kinder. Schwägerinnen und Schwager zählen in der Regel **nicht** zu diesem Kreis. Die meisten Versicherungen erlauben die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts nur, wenn ein nachweisbarer Zusammenhang besteht, etwa weil das Fahrzeug gemeinsam genutzt wurde oder der Übernehmende das Fahrzeug tatsächlich gefahren ist. Zudem kann immer nur so viel Rabatt übernommen werden, wie der Übernehmende selbst hätte "erfahren" können (also entsprechend der eigenen Führerscheinjahre). Da die genauen Bedingungen je nach Versicherung variieren, solltest du dich direkt bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft erkundigen. Allgemeine Informationen findest du zum Beispiel bei [Check24](https://www.check24.de/kfz-versicherung/ratgeber/schadenfreiheitsklasse-uebertragen/) oder [Finanztip](https://www.finanztip.de/autoversicherung/schadenfreiheitsklasse-uebertragen/). Fazit: In den meisten Fällen kannst du den Autoversicherungsrabatt deiner Schwägerin **nicht** übernehmen. Eine Übertragung ist meist nur zwischen engen Verwandten möglich.

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