Wo werden Packungsangaben, primäre und sekundäre Verpackungen definiert?

Antwort

Packungsangaben werden in verschiedenen gesetzlichen Regelungen und Normen definiert, die je nach Land und Produktkategorie variieren können. In der Europäischen Union sind die wichtigsten Vorschriften für die Kennzeichnung von Verpackungen in der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel sowie in der Verpackungsverordnung (VerpackV) festgelegt. Die Primärverpackung ist die unmittelbare Verpackung, die das Produkt direkt umschließt, während die Sekundärverpackung eine zusätzliche Schicht darstellt, die mehrere Primärverpackungen zusammenfasst oder schützt. Die Anforderungen an die Kennzeichnung und die Informationen, die auf diesen Verpackungen angegeben werden müssen, sind in den genannten Verordnungen detailliert beschrieben. Für spezifische Produkte können auch weitere Regelungen gelten, wie z.B. für Arzneimittel, Kosmetika oder Chemikalien.

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